Welche Kosten entstehen für eine Zahnkorrektur?

Welche Kosten entstehen für eine kieferorthopädische Behandlung in unserer Praxis?

Welche Kosten entstehen für die Behandlung in unserer kieferorthopädischen Praxis, wenn Sie gesetzlich versichert sind?

Ausschlaggebend für die Kostenbeteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist der Schweregrad der Zahn- und Kieferproblematik. Der Befund wird im KIG-System (kieferorthopädische Indikationsgruppen) eingeordnet. Dieses sieht fünf Stufen vor.
Weitere Infos:
KIG-System
Zuordnungskriterien der Indikationsgruppen

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 – für die ersten beiden Grade wird die Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel leider nicht übernommen. Für Problematiken von KIG 1, 2 sowie „Zusatzleistungen“ empfehlen wir eine private Zusatzversicherung, wenn Sie die Kosten nicht vollständig selbst tragen möchten.

Wenn bei dem Patienten eine Fehlstellung der Grade 3, 4 oder 5 diagnostiziert wird, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen sofort 80% des gesetzlichen Anteils der Behandlungskosten.

Den noch offenen Rest von 20% muss der Patient erst einmal selbst tragen. Dieser wird jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

Leider haben es viele moderne Materialien und Behandlungen noch nicht in den Katalog der Kassen geschafft, so dass private Zuzahlungen die Regel sind, wenn Sie bestmöglich versorgt werden möchten.

Transparenz ist und wichtig! Deshalb startet jede Behandlung mit einem ausführlichen Erstberatungsgespräch in dem wir die notwendigen Behandlungsschritte abklären und Sie genau über die anfallenden Kosten informieren. Wir legen Ihnen den finanziellen Kostenrahmen vollständig offen, den Sie selbstverständlich auch schriftlich bekommen.

Übrigens: Damit die notwendigen kieferorthopädischen Maßnahmen nicht an der finanziellen Belastung scheitern, bieten wir unseren Patienten auch eine 0%-Finanzierung an.

Welche Kieferorthopädie Kosten fallen für die Behandlung an, wenn Sie privat versichert sind?

In einem ausführlichen Erstgespräch nehmen wir all Ihre Wünsche auf und bewerten diese. Im Anschluss erfolgt eine umfangreiche funktionsdiagnostische Untersuchung. Mit den Ergebnissen der Untersuchung erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan – er enthält eine exakte Aufstellung der anstehenden Behandlung und der damit verbundenen Kosten.

Bitte reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Diese wird Sie dann über den Abdeckungsrahmen Ihrer Versicherung informieren – so wissen Sie genau, welchen Erstattungsumfang Sie für die Behandlungskosten erhalten. In Abhängigkeit von Versicherungstarif und eventueller Zusatzleistungen ergibt sich die Höhe, in der Ihr Versicherer die Behandlungskosten übernimmt.

 

Bitte sprechen Sie uns an, wenn es Unklarheiten, Nachfragen oder unerwartete Ablehnungen von Kostenübernahmen durch die Versicherung gibt. Als Ihr Partner helfen wir Ihnen gerne, die Problematik zu lösen und Sie im Dialog mit dem Versicherer zu unterstützen.

Zahn Icon georgi M.Sc. Kieferorthopädie

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